Rahmenbedingungen

 

Rahmenbedingungen
( Entwurf )

Jede(r) Staatsbürger(in) soll zur Ableistung eines „Dienstes für die Gemeinschaft“ verpflichtet werden.

Eingeschränkt Diensttaugliche (z.B. „Behinderte“) dienen
auf freiwilliger Basis und ihren Möglichkeiten angepasst.

Die Tauglichkeitsfeststellung erfolgt analog den dzt. geltenden Regeln.

Dienst ab 17 Jahren freiwillig möglich, ab 18 - 25 Jahren verpflichtend;
Dauer z.B. 6 + 2 Monate ( Grunddienst + Übungen )

Nach Ableistung des Grunddienstes besteht die Verpflichtung zur Ableistung
von Fortbildungen und Übungen sowie zu Einsätzen in Krisenfällen
( bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ).

Der abgeleistete Grunddienst sollte auch Voraussetzung
für das passive Wahlrecht und den Anspruch auf diverse Sozialleistungen sein.

Zuwanderer, welche die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben wollen,
müssen einen gleichwertigen Dienst absolvieren, sofern sie jünger als 50 Jahre sind.

Für alle Dienste sollte es die Möglichkeit eines „Einjährig Freiwilligen Dienstes“ (EF) geben;
als Voraussetzung für die RO-Laufbahn (ÖBH) bzw. spätere Führungsfunktionen in diversen Diensten.

Möglichkeit zur „Zeitverpflichtung“ + bezahlte / geförderte Weiterbildung / Studium

Anerkennung von Ausbildungen für den beruflichen Werdegang

Die Bezahlung für alle Dienste erfolgt ähnlich den derzeitigen Regelungen beim ÖBH.