Rahmenbedingungen Jede(r) Staatsbürger(in) soll zur Ableistung eines „Dienstes für die Gemeinschaft“ verpflichtet werden. Eingeschränkt Diensttaugliche (z.B. „Behinderte“) dienen Die Tauglichkeitsfeststellung erfolgt analog den dzt. geltenden Regeln. Dienst ab 17 Jahren freiwillig möglich, ab 18 - 25 Jahren verpflichtend; Nach Ableistung des Grunddienstes besteht die Verpflichtung zur Ableistung Der abgeleistete Grunddienst sollte auch Voraussetzung Zuwanderer, welche die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben wollen, |
Für alle Dienste sollte es die Möglichkeit eines „Einjährig Freiwilligen Dienstes“ (EF) geben;
als Voraussetzung für die RO-Laufbahn (ÖBH) bzw. spätere Führungsfunktionen in diversen Diensten.
Möglichkeit zur „Zeitverpflichtung“ + bezahlte / geförderte Weiterbildung / Studium
Anerkennung von Ausbildungen für den beruflichen Werdegang
Die Bezahlung für alle Dienste erfolgt ähnlich den derzeitigen Regelungen beim ÖBH.