http://unser-mitteleuropa.com/2016/08/10/das-recht-auf-selbstschutz-gehort-zum-menschenrecht/
Das Recht auf Selbstschutz gehört zum Menschenrecht
10. 08. 2016
Die erschossenen Journalisten von Charlie Hebdo in Paris, die geschlachteten Jugendlichen in Bataclan, die ermordeten Verliebten und hingerichteten Gourmets vom Montmartre, die in Nizza Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit feiernden Märtyrer, was haben alle diesen Menschen gemeinsam? Hätte irgendjemand unter ihnen eine Schusswaffe zum Selbstschutz gehabt, dann weinte heute vielleicht nicht seine oder ihre Mutter. Das haben sie gemeinsam.
Wie konnte es passierten, dass ein Kühlwagen auf einem durch die Polizei gesperrten 2000 Meter langem Gebiet – die Länge von fünf Fuβballstadien – Mütter und Familienväter, Grosseltern, braune und blonde Mädchen und Knaben zermalmte und zerstampfte, und dabei unter ihnen es niemanden gab, der irgendeine Waffe zur Hand hatte, womit er oder sie entweder den LKW oder den Chauffeur hätte stoppen, immobilisieren können? Und Polizisten, die verzweifelt der rasenden Guillotine nachrennen und vor den Kameras mit ihren Tränen kämpfen. Wer hat uns schutzlos, hilflos, waffenlos gegen das Böse gemacht?
Wenn nämlich die französischen Gesetze das versteckte Tragen von Waffen zum Selbstschutz möglich gemacht hätten, dann hätte dies (auch) in den erwähnten Tragödien Menschenleben gerettet. Warum ist es so, dass die sich als sehr tolerant, offen, modern gebenden geistlichen Strömungen den Besitz von Schusswaffen nicht zulassen? Warum haben sie Angst davor, dass auch Zivilisten dazu Zugang bekommen? Warum erkennen sie die Wahrheit nicht, dass einen bewaffneten Mörder nur ein bewaffneter Normalbürger rechtzeitig stoppen kann? Warum wollen sie ihren das Gesetz achtenden Mitbürgern die Möglichkeit entziehen, sich und ihre Mitmenschen verteidigen zu können? Wozu ist es gut, so viele Opfer hinnehmen zu müssen? Die nach unserem Leben trachtenden und an einen Todeskult glaubenden moslemischen Extremisten können mit vernünftigen Argumenten nicht überzeugt werden.
Heutzutage darf in unserer Heimat nur jener Bürger einen Waffenschein zum Selbstschutz bekommen, „der unter Beweis stellen kann, dass sein bzw. ihr Leben und Unversehrtheit – wegen Bestehen von nur mit Schusswaffen abwendbarer Gefahr – des erhöhten Schutzes bedarf.“ Die geehrte Leserin und der geehrte Leser weiβ wohl nicht, dass in unserer Heimat nicht einmal für einen Polizisten und Soldaten dieser Schutz als selbstverständlich anzusehen ist.
Es ist eine unwiderlegbare Tatsache, dass ein sich am Tatort befindlicher, eine Schusswaffe zum Selbstschutz versteckt tragender Bürger nach einigen Sekunden handeln kann, während die Polizei nach publizierten statistischen Angaben durchschnittlich 20 Minuten und 39 Sekunden brenötigt, um dort einzutreffen. In einem solchen Zeitraum ist zu Hause eine Pizza fertig. Aber währenddessen kann auch der Terrorist auf dem Tatort nur in einer einzigen Minute aus einer Kalaschnikow 600 Schüsse abgeben. Ich denke nicht, dass der Besitz und Tragen von Schusswaffen zum Selbstschutz ein Wunder-Heilmittel gegen Terrorismus wäre. Aber eine Grundkomponente davon ist es schon. Der allgemein erlaubte, versteckte Besitz von Schusswaffen zum Selbstschutz kann nämlich den anfänglichen Vorteil des Terroristen ausgleichen: er ist unberechenbar, unerwartet und gleichermaβen tödlich. Sünde und Sühne, Vergehen und Vergeltung, Terror und Antiterror gehören irgendwie zusammen.
Quelle: Magyar Idők („Ungarische Zeiten“ – eine konservative Tageszeitung), Leserbrief vom 05.08.2016.